WOHNANLAGE ATTEMSGASSE
1220 Wien, Attemsgasse 49
2005 - 2008
TEXTFOTOSPLÄNE
GMMK . Gert M. Mayr-Keber ZT GmbH . Wohnanlage BUWOG 2005-2008

Eine T-förmige Verbauung, zur Attemsgasse hin als geschlossene Bebauung, war durch die Bebauungsbestimmungen vorgegeben. An der Attemsgasse ist die Wohnsituation 'städtisch', diese verändert sich nach hinten in eine von Grünräumen bestimmte ruhige Parklage, die durch die unmittelbar anschließenen EPK-Flächen bestimmt wird.

Widmungstechnisch ist die Liegenschaft mit einer zweiten gekoppelt und bildet eine bauliche Gesamtheit mit gemeinsamer Tiefgarage.

Ausgehend von der zulässigen Bebaubarkeit des Grundstückes ergeben sich sechs Hauptgeschosse mit einem Dachgeschoss, wobei der straßenseitige Trakt keine Wohnungen im Erdgeschoss aufweist.

Im Straßentrakt sind ausschließliche Geschosswohnungen vorgesehen, hingegen ist der hofseitige Teil durch gestapelte Maissonette-Wohnungen strukturiert. Straßenseitig wird durch die deutliche Artikulation einer Sockelzone und die Ausbildung unterschiedlich großer, farblich akzentuierter Erker versucht, die Maßstäblichkeit zu individualisieren und Identität zu gewinnen.

Ist das Thema Erker im Straßenbild als Akzentuierung der Fassade wirksam, so ist der Erker im Hoftrakt unmittelbarer Ausdruck des Innenraumes nach außen und umgekehrt. Die räumliche Überhöhung dieses Bauteiles bildet in der Addition ein transparent plastische Fassade zum Grünraum, die das Öffnen des zweigeschossig hohen Innenraumteiles dokumentiert.

Wird mit bereits eingangs angeführten architektonischen Ansätzen die gesamtheitliche Konzeption des Wohnblocks vermittelt, so ist der Typus der Wohneinheit Status der Wohnqualität für den Nutzer.

In diesem Projekt wird eine Typenmischung nicht nur über die Wohnungsgröße, sondern auch durch das Nebeneinander verschiedener Wohnformen erreicht. So werden den Erdgeschoßwohnungen Mietergärten, den Geschoßwohnungen Loggien oder den Dachgeschosswohnungen Terrassenflächen zugeordnet.

Für die Bewohner wurden eine Reihe von besonderen Maßnahmen vorgesehen:

  • Gemeinschaftsräume
  • Unterschiedliches Freiflächenangebot
  • Größere Geschosshöhen
  • Tageslicht im Stiegenhaus
  • Sicherheitstechnische Massnahmen, wie frauenfreundliche Garage oder einsehbare Kinderwagen- und Fahrradabstellräume